Freie Berufe

Freie Berufe sind Berufe im öffentlichen Interesse, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden, sondern in Spezialgesetzen geregelt sind und über ein eigenes Berufsrecht verfügen.

Wie z.B.:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsstreuhändler
  • Ziviltechniker
  • Tierärzte

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